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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1.
Allgemein
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| Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle erteilten Aufträge und für alle Verträge mit der
i-hoch-4 gmbh und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur gültig, wenn die i-hoch-4 gmbh ausdrücklich schriftlich zustimmt.
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2.
Urheber- und Nutzungsrechte
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2.1
Jeder an die i-hoch-4 gmbh erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 2.2
Die i-hoch-4 gmbh überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
2.3 Die i-hoch-4 gmbh hat das Recht,
auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen
über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte
o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Sofern die i-hoch-4
gmbh den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht
explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet die
i-hoch-4 gmbh stillschweigend auf dieses Recht. 2.4 Vorschläge
des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten
begründen kein Miturheberrecht. 2.5
Die i-hoch-4 gmbh erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von der i-hoch-4 gmbh für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von der i-hoch-4 gmbh (bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen, von denen die i-hoch-4 gmbh ihre Designlizenzen bezieht, Exklusivrechte nur auf besonderen Wunsch vergeben. 2.6
Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens der i-hoch-4 gmbh eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber der i-hoch-4 gmbh erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.
Selbstverständlich kann auch exklusives Material verwendet werden, hier werden die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet.
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3.
Eigentumsvorbehalt
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3.1
An Entwürfen und Reinausführungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
3.2 Die Originale sind daher nach Abschluss
des jeweiligen Projektes unbeschädigt zurückzugeben,
falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die
Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale
notwendig sind. 3.3 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der i-hoch-4 gmbh. 3.4
Die i-hoch-4 gmbh ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrages ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Wurden dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der i-hoch-4 gmbh geändert werden.
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4.
Angebot und Vertragsabschluss
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4.1
Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste)
sind stets freibleibend. Aufträge müssen schriftlich
per Briefpost oder Telefax vom Auftraggeber gegenbestätigt
werden. 4.2 Mündliche Nebenabreden
oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung
per Brief oder Telefax.
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5.
Lieferung
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5.1
Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf
den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den
Transport durchführende Person übergeben worden ist.
5.2 Betriebsstörungen sowohl im Betrieb
des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferes
wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle
höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung
des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten
nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert
sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach
Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich.
Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen
ausgeschlossen.
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6.
Vergütung
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6.1
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes sofort fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden bestellte Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 6.2
Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die
die i-hoch-4 gmbh für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde 6.3
Die Rechungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Rechnungsbeträge sind innerhalb der auf dem Rechnungsdokument gesetzten Frist ohne Abzüge zu entrichten. 6.4
Wird ein Auftrag vom Auftraggeber nach Vertragsabschluss storniert, sind Stornogebühren in Höhe von 70% des Auftragswertes an die i-hoch-4 gmbh zu entrichten.
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7.
Zahlungsverzug
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7.1
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die i-hoch-4 gmbh berechtigt, nach schriftlicher Mahnung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist die i-hoch-4 gmbh außerdem berechtigt, sämtlich daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, sowie von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 % des geschuldeten Betrages zu berechnen. 7.2
Kommt der Auftraggeber nach zugesendeter Zahlungserinnerung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann die i-hoch-4 gmbh das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der i-hoch-4 gmbh vorbehalten.
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8.
Aufrechnung
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8.1
Gegen Ansprüche der i-hoch-4 gmbh kann der Auftraggeber
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen aufrechnen.
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9.
Pflichten des Auftraggebers
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9.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge
zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende
Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell
notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
9.2 Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts-
und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des
Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte
oder sonstige Veröffentlichungen, soweit sie vom Auftraggeber
stammen, trägt allein der Auftraggeber.
9.3 Der Auftraggeber stellt die i-hoch-4 gmbh von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen
die i-hoch-4 gmbh wegen eines Verhaltens stellen, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
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10.
Gestaltungsfreiheit
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10.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die i-hoch-4 gmbh behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die i-hoch-4 gmbh eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die i-hoch-4 gmbh auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
10.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die i-hoch-4 gmbh übergebenen Vorlagen berechtigt ist.
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11.
Gewährleistung
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11.1
Die i-hoch-4 gmbh verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Die i-hoch-4 gmbh haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
11.2 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
11.3 Verzichtet der Auftraggeber auf Anlieferung eines Proofs oder Vorlage einer verbindlichen Farbvorgabe, ist die i-hoch-4 gmbh nicht verantwortlich für eventuelle Farbabweichungen. Dieses gilt insbesondere für die Auftragsvergabe durch digitale Daten.
11.4 Die i-hoch-4 gmbh haftet nicht für Mängel eines von ihr beauftragten Dritten.
Die i-hoch-4 gmbh tritt jedoch im Falle von Beanstandungen sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungen oder Schadensersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab.
11.5
Die i-hoch-4 gmbh verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
11.6 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung
(z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer
im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen
Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich
Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit
Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
11.7 Mit der Genehmigung von Entwürfen,
Reinausführungen, Reinzeichnungen, Plots oder Proofs
durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung
für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. 11.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der i-hoch-4 gmbh geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
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12
Geheimhaltung und Datenschutz
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12.1
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die
der i-hoch-4 gmbh unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich. 12.2
Soweit sich die i-hoch-4 gmbh zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist
die i-hoch-4 gmbh berechtigt, die Auftraggeberdaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.
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13 Sonstiges
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13.1
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die i-hoch-4 gmbh die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz ausstellt bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwendet. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL und Logo verwendet wird. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die die i-hoch-4 gmbh im Rahmen für Agenturen ausführt, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und die i-hoch-4 gmbh um Anonymität bzw. Auftraggeberschutz bitten.
13.2 Die i-hoch-4 gmbh ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die i-hoch-4 gmbh ist berechtigt, die mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, wenn für den Auftraggeber hierdurch keine Nachteile entstehen.
13.3 Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Daten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt die i-hoch-4 gmbh auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. Die i-hoch-4 gmbh behält sich zudem vor, den Auftraggeber für Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn der i-hoch-4 gmbh durch solche Computerviren Schäden entstanden sind.
13.4 Verträge und deren Änderungen
haben schriftlich zu erfolgen.
13.5 Erfüllungsort ist Karlsruhe.
13.6 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden
Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen
nicht.
13.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
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